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Leben zu retten

Als Lehrbeauftragte:r im Bereich Gesundheit & Soziale Dienste unterrichtest du vor allem pflegende Angehörige zu verschiedenen Fragestellungen rund um die Pflege & Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger.
Sich der Pflege eines Angehörigen zu widmen stellt für Hunderttausende Menschen in Österreich einen – oft als ganz selbstverständlich empfundenen – Teil ihres Alltags dar. Das Rote Kreuz unterstützt pflegende Angehörige als Informationsdrehschreibe und als Begleiter bei der Pflege und Betreuung zu Hause.
Je nach Rot-Kreuz-Bezirksstelle bieten wir verschiedenste Kurse an, die von unseren freiwilligen Lehrbeauftragten im Bereich Gesundheits- & Soziale Dienste umgesetzt werden.

Ich komme aus der Gesundheits- & Krankenpflege und möchte mein Wissen teilen – aber wie?

Als Lehrbeauftragte:r im Bereich Gesundheits- & Soziale Dienste musst du die abgeschlossene Ausbildung zum gehobenen Fachdienst für Gesundheits- & Krankenpflege mitbringen, um unsere Kurse qualitativ hochwertig anbieten zu können.
Du bekommst ausserdem eine umfassende Fachausbildung inklusive Lehrbefähigungsprüfung sowie ein Seminar zur profesionllen Seminargestaltung. Abgerundet wird alles mit Coachings durch erfahrene Lehrbeauftragte.
Anschließend bist du in Eigenverantwortung dafür zuständig, die Kurse methodisch & didaktisch zu gestalten, die Lehrmaterialien zu organisieren und dich mit den kostenlosen Kursen des Roten Kreuzes weiterzubilden.

Wenn du gern Menschen dabei hilfst, neue Fähigkeiten zu erlernen und dadurch auch noch dabei helfen möchtest, pflegende Angehörige zu entlasten, melde dich heute noch an!
Als Lehrbeauftragte:r im Bereich Gesundheit & Soziale Dienste unterrichtest du vor allem pflegende Angehörige zu verschiedenen Fragestellungen rund um die Pflege & Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger.

Ich nehme zur Kenntnis, dass meine hier angegebenen Daten zum Zweck des Interessentenmanagements für freiwillige Mitarbeit im Rahmen einer vorvertraglichen Maßnahme verarbeitet und nach einem Abbruch nach max. 6 Monaten gelöscht bzw. im Falle einer Zusage in die Personalverwaltung überführt werden. Weiterführende Informationen

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