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Leben zu retten

Die Individuelle Spontanhilfe hilft Menschen in akuten Notsituationen. Damit die Notsituation nicht zum Dauerzustand wird, unterstützen wir durch rasche und individuelle Beratung & Information.
Damit die Notsituation nicht zum Dauerzustand wird, unterstützen wir durch rasche und individuelle Beratung, Information über gesetzliche Ansprüche, Vernetzung mit anderen Betreuungseinrichtungen und einmalige finanzielle und materielle Überbrückungshilfen.
Wie kann ich mich als Sozialbegleiter:in im Roten Kreuz engagieren?

Als Sozialbegleiter:in in der Spontanhilfe bist du eine persönliche Unterstützung für Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen.
Unsere freiwilligen Rotkreuz-Mitarbeiter:innen unterstützen unsere Klient:innen bei der Suche nach Lösungen in den Bereichen Finanzen & Wohnen, Pflege & Gesundheit aber auch Familie & Arbeit. Ziel ist es dabei, unsere Klient:innen so zu begleiten, dass sie möglichst eigenständig ihre Situation verändern können.

Nach entsprechender Ausbildung (Erste-Hilfe-Grundkurs, Ausbildung zum/zur Sozialbegleiter:in, Supervision sowie fortlaufende Weiterbildungen) erweiterst du das Team einer Rot-Kreuz-Bezirksstelle jede Woche ca. 2-3 Stunden im Bereich Gesundheits- & Soziale Dienste als Rotkreuz Sozialbegleiter:in im Bereich der Spontanhilfe.

Wir freuen uns schon auf dich!
Die Individuelle Spontanhilfe hilft Menschen in akuten Notsituationen. Damit die Notsituation nicht zum Dauerzustand wird, unterstützen wir durch rasche und individuelle Beratung & Information.

Ich nehme zur Kenntnis, dass meine hier angegebenen Daten zum Zweck des Interessentenmanagements für freiwillige Mitarbeit im Rahmen einer vorvertraglichen Maßnahme verarbeitet und nach einem Abbruch nach max. 6 Monaten gelöscht bzw. im Falle einer Zusage in die Personalverwaltung überführt werden. Weiterführende Informationen

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Ich nehme zur Kenntnis, dass meine hier angegebenen Daten zum Zweck des Interessentenmanagements für freiwillige Mitarbeit im Rahmen einer vorvertraglichen Maßnahme verarbeitet und nach einem Abbruch nach max. 6 Monaten gelöscht bzw. im Falle einer Zusage in die Personalverwaltung überführt werden. Weiterführende Informationen

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