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Leben zu retten

Mit deinem ausgebildeten Therapiebegleithund besuchst du Schulen, ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen und unterstützt in den unterschiedlichsten Situationen.
Seit Januar 2018 haben wir eine weitere Abteilung, die es bundesweit im Roten Kreuz das erste Mal gibt. Wir bieten im neuen Ausbildungszentrum für Such-und Therapiebegleithunde in Mannswörth die Ausbildung zum Therapiebegleithund an.
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Wie der Name verrät, sind das Hunde bzw. Hundeteams, die nach absolvierter Prüfung, begleitend zu den normalen Therapien, Menschen in jeglichen Situationen besuchen.
Unter den Klient:innen findet man Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie Senior:innen.
Therapiebegleithunde erreichen Menschen auf besondere Art, sie bringen sie zum Lächeln, lassen verschlossene Menschen sich wieder öffnen und bauen geradezu zwischenmenschliche Brücken.
Besuche bestehen aus einer Variation aus Spaziergängen, Kuschelrunden und Tricks herzeigen. Mit therapeutischer Unterstützung lassen sich verschiedene Bewegungsübungen umsetzen.

Mein Hund und ich sind die besten Zuhörer:innen – wie mache ich mit?

Die Ausbildung dauert rund sechs Monate, bietet einen Einblick in die Bereiche der Lerntheorien, medizinisches und rechtliches Wissen - zusätzlich ist die Praxis ein Hauptteil. In- und Outdoor werden die Hund-Mensch-Teams auf sämtliche Situationen in der Therapiebegleitarbeit vorbereitet. Sowohl eine interne als auch eine externe praktische Prüfung kontrollieren das Erlernte und geben die Teams für die öffentliche Arbeit frei.

Wenn du mit deiner vierbeinigen Gefährtin bzw. deinem vierbeinigen Gefährten gern freiwillig hilfsbedürftige Menschen unterstützen möchtest, melde dich gern gleich hier bei uns! 
Mit deinem ausgebildeten Therapiebegleithund besuchst du Schulen, ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen und unterstützt in den unterschiedlichsten Situationen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass meine hier angegebenen Daten zum Zweck des Interessentenmanagements für freiwillige Mitarbeit im Rahmen einer vorvertraglichen Maßnahme verarbeitet und nach einem Abbruch nach max. 6 Monaten gelöscht bzw. im Falle einer Zusage in die Personalverwaltung überführt werden. Weiterführende Informationen

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